Reseller-Programm
Für autorisierte Cloud-Spheres-Reseller, die Compute-Hosting-Leistungen (Game-Server, VPS und Cloud-Compute) an Endkunden weitervertreiben.
Stand: 21. Mai 2026 · Version 2.0
Wichtiger Hinweis
Diese AGB ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen zu den rechtlichen Auswirkungen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
Reseller-API: aktuell in Entwicklung
Die programmatische Reseller-API (zur automatisierten Kontoanlage, Lizenzsteuerung und Sub-Account-Verwaltung) befindet sich in aktiver Entwicklung und ist noch nicht öffentlich verfügbar.
Zugang zur Reseller-API ist schriftlich zu beantragen, mit Angabe Ihres Unternehmens, Anwendungsfalls und Ihrer Reseller-ID. Anträge werden individuell geprüft: [email protected]
Cloud-Spheres bietet ein Reseller-Programm für autorisierte Partner, die Cloud-Spheres-Compute-Hosting-Leistungen (Game-Server, VPS, VDS, Cloud-Compute; siehe AGB § 3) im eigenen Namen oder unter eigener Marke an Endkunden weiterverkaufen.
Vertragspartner ist die Cloud Spheres UG (haftungsbeschränkt), Biberweg 24, 33102 Paderborn, Deutschland (HRB 18602, Amtsgericht Paderborn).
Der Reseller muss folgende Teilnahmevoraussetzungen erfüllen:
Zulassung
Cloud-Spheres behält sich vor, Anträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zusätzliche Nachweise (z. B. Bonitätsauskunft) zu verlangen.
Nach erfolgreicher Prüfung und Vertragsunterzeichnung erhält der Reseller den Status „Cloud-Spheres-Reseller“ und Zugang zum Reseller-Dashboard auf reseller.cloud-spheres.com.
Das Reseller-Konto ist personen- bzw. unternehmensgebunden und nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Cloud-Spheres.
Cloud-Spheres kann ein optionales Zertifizierungsprogramm für Reseller anbieten. Die Teilnahme ist freiwillig, jedoch empfohlen. Sie kann einen höheren Rabattsatz sowie priorisierten Support freischalten.
Cloud-Spheres ist berechtigt, die Reseller-Autorisierung zu widerrufen, wenn der Reseller gegen diese AGB, die Reseller-Richtlinien oder Brand Guidelines verstößt oder seine Endkunden unangemessen behandelt.
Der Reseller darf Cloud-Spheres-Leistungen an folgende Endkundengruppen weiterverkaufen:
Ausschlüsse
Compliance- und Aufklärungspflicht
Der Reseller ist verpflichtet, alle seine Endkunden auf die Sub-Auftragsverarbeitung durch Cloud-Spheres (Sub-AVV nach Art. 28 DSGVO) hinzuweisen und in eigenen AVV/Datenschutzerklärungen offen zu legen.
Cloud-Spheres gewährt registrierten Resellern einen pauschalen Rabatt von 10 % auf die Basis-Listenpreise. Der Rabatt wird automatisch auf jede Bestellung angewendet, die über ein autorisiertes Reseller-Konto erfolgt; eine gesonderte Anforderung ist nicht erforderlich.
Preisgestaltungsgrundsätze
Cloud-Spheres stellt dem Reseller monatlich eine Sammelrechnung über alle aktiven Endkunden-Subscriptions seines Tenants aus. Die Berechnung erfolgt nach dem Snapshot-Prinzip am letzten Kalendertag des Monats.
Zahlungsfrist: Netto 14 Kalendertage ab Rechnungsdatum per SEPA-Überweisung. Bei Zahlungsverzug gelten die Bestimmungen aus § 4 der AGB (Unternehmer-Abschnitt) entsprechend (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz, Mahnpauschale 40 EUR).
Volumenboni und außerordentliche Provisionen für besonders erfolgreiche Reseller können individuell vereinbart werden.
Gutschriften werden grundsätzlich auf die folgende Rechnung verrechnet. Auf schriftliche Anfrage erfolgt eine Auszahlung; der Mindestauszahlungsbetrag beträgt 50,00 EUR.
Der Reseller erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht am Cloud-Spheres-Logo und der Wortmarke „Cloud Spheres“, nach Maßgabe der Brand Guidelines ([email protected]).
Co-Marketing-Aktivitäten (gemeinsame Webinare, Pressemitteilungen, Case Studies) bedürfen der vorherigen Abstimmung. Cloud-Spheres beteiligt sich an Co-Marketing nach eigenem Ermessen.
Bei Beendigung des Reseller-Vertrags entfällt das Nutzungsrecht. Der Reseller hat sämtliche Markennennungen sowie das Cloud-Spheres-Logo binnen 30 Kalendertagen nach Vertragsende von Webseiten, Marketingmaterial und Drucksachen zu entfernen.
Cloud-Spheres ist berechtigt, sein Markenbild zu ändern. Der Reseller hat das geänderte Markenbild innerhalb von 90 Kalendertagen nach Ankündigung zu übernehmen.
Das Reseller-Programm ist nicht-exklusiv. Cloud-Spheres ist berechtigt, weitere Reseller im gleichen Gebiet zu ernennen und seine Leistungen weiterhin direkt an Endkunden zu vertreiben, auch in Gebieten und Branchen, in denen der Reseller aktiv ist.
Der Reseller darf während der Vertragslaufzeit unter dem Cloud-Spheres-Branding keine Konkurrenzprodukte (Game-Server-, VPS- oder Cloud-Hosting-Plattformen anderer Anbieter) parallel als „Cloud-Spheres-Partner“ anbieten. Es bleibt dem Reseller jedoch unbenommen, Produkte anderer Anbieter außerhalb des Cloud-Spheres-Brandings selbständig zu vertreiben.
Eine Mitarbeiterabwerbung (Solicitation) von Cloud-Spheres-Mitarbeitenden während der Vertragslaufzeit und für sechs Monate nach Vertragsende ist nicht zulässig.
Klarstellung
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote bestehen ausdrücklich nicht. Nach Beendigung des Reseller-Vertrags steht es dem Reseller frei, jegliche Wettbewerbsprodukte zu vertreiben, vorbehaltlich des Solicitation-Verbots.
Der Reseller ist eigenverantwortlich für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung gegenüber seinen Endkunden. Cloud-Spheres haftet nicht für unzutreffende Steuererhebung durch den Reseller.
Bei EU-grenzüberschreitenden Lieferungen kann die Reverse-Charge-Regelung (§ 13b UStG) zur Anwendung kommen, wenn der Reseller eine gültige USt-IdNr. eines anderen EU-Mitgliedsstaats angibt.
Bei Endkunden außerhalb der EU obliegt es dem Reseller, sich über lokale Steuerpflichten (z. B. OSS-Verfahren, lokale Sales-Tax) zu informieren und diese korrekt umzusetzen.
Cloud-Spheres-Rechnungen sind GoBD-konform aufzubewahren (10 Jahre, § 147 AO). Eine Steuerprüfung, die den Reseller-Vertrag berührt, ist Cloud-Spheres anzuzeigen.
Reguläre Kündigung: Beide Parteien können das Reseller-Verhältnis mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform und ist zu richten an [email protected].
Außerordentliche Kündigung durch Cloud-Spheres: ohne Einhaltung einer Frist möglich bei wesentlichem Verstoß gegen diese AGB, Brand Guidelines oder den Sub-AVV; Zahlungsverzug von mehr als 30 Kalendertagen; Verstoß gegen Datenschutzpflichten; unethischem oder rechtswidrigem Verhalten gegenüber Endkunden.
Folgen der Kündigung:
Im Verhältnis zu seinen Endkunden ist der Reseller je nach Ausgestaltung Verantwortlicher (eigene Datenverarbeitung) oder Auftragsverarbeiter. Im Verhältnis zu Cloud-Spheres ist der Reseller Auftraggeber; Cloud-Spheres ist Sub-Auftragsverarbeiter (siehe AVV-Reseller § 1).
Der Reseller ist verpflichtet, vor der ersten Übermittlung personenbezogener Daten an die Cloud-Spheres-Plattform den Sub-Auftragsverarbeitungsvertrag (cloud-spheres.com/legal/avv-reseller.pdf) zu unterzeichnen. Der Sub-AVV ist verpflichtender Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses und keine Option.
Der Reseller ist verpflichtet, mit jedem seiner Endkunden, der personenbezogene Daten Dritter auf der Cloud-Spheres-Plattform verarbeitet, einen eigenständigen AVV nach Art. 28 DSGVO abzuschließen, in dem Cloud-Spheres als Sub-Auftragsverarbeiter offengelegt und die unter cloud-spheres.com/subprocessors gelistete Sub-Sub-Auftragsverarbeiter-Kette referenziert wird.
Anträge betroffener Personen, die sich aus dem Endkundenverhältnis des Resellers ergeben, werden durch den Reseller bearbeitet. Cloud-Spheres unterstützt technisch über die /gdpr/*-API-Endpoints.
Datenschutzverletzungen, die Cloud-Spheres-verarbeitete Daten betreffen, hat der Reseller unverzüglich, spätestens innerhalb von 36 Stunden, an [email protected] zu melden.
Im Verhältnis zum Reseller haftet Cloud-Spheres nach den Bestimmungen der AGB § 8 (Unternehmer-Abschnitt) entsprechend (12-fache monatliche Nettogebühr; Ausschluss mittelbarer Schäden bei leichter Fahrlässigkeit).
Der Reseller haftet gegenüber Cloud-Spheres für alle Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung dieser AGB oder des Sub-AVV durch den Reseller oder seine Endkunden entstehen.
Freistellungspflicht: Der Reseller stellt Cloud-Spheres von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere seiner Endkunden) frei, die darauf beruhen, dass
Reseller-Konditionen (Rabattsatz, individuell verhandelte Preise, Volumenboni, nicht-öffentliche Roadmap-Inhalte) sind vertraulich und nicht an Dritte weiterzugeben, ausgenommen die zur Vertragsanbahnung mit Endkunden erforderliche Mitteilung von Endpreisen.
Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen für drei Jahre nach Vertragsende fort.
Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen dieser AGB werden mit 60 Kalendertagen Vorlauf in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Reseller nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn.
Cloud-Spheres entwickelt eine programmatische Reseller-API, die autorisierten Partnern automatisierte Anlage und Verwaltung von Sub-Accounts, Provisionierung und Deaktivierung von Lizenzen, Abruf von Nutzungs- und Abrechnungsdaten sowie Webhook-Benachrichtigungen ermöglicht.
Aktueller Status: aktive Entwicklung, kein verbindliches Veröffentlichungsdatum.
API-Zugang ist nicht selbst beantragbar. Der Zugang muss schriftlich per E-Mail an [email protected] beantragt werden, mit Angabe von Unternehmensname, Reseller-ID, geplantem Anwendungsfall und voraussichtlichem Integrationsvolumen.
Technische Bedingungen bei Freischaltung: API-Keys sind vertraulich; Rate-Limits gelten pro Key; Missbrauch oder unautorisierte Weitergabe führt zur sofortigen Sperrung. Sämtliche API-Aufrufe werden zu Abrechnungs- und Sicherheitszwecken protokolliert.
Die endgültigen API-Nutzungsbedingungen werden bei Veröffentlichung in separaten API-Terms festgelegt und sind Bestandteil des dann geltenden Reseller-Vertrags.
Interessieren Sie sich für das Reseller-Programm oder haben Fragen?
Cloud Spheres UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 21. Mai 2026